Du bekommst sofort nach bestandener Prüfung bei uns in der Fahrschule einen vorläufigen Führerschein ausgehändigt. Dieser ist 4 Wochen gültig, allerdings darfst du damit nur in Österreich fahren.
Nach Einbezahlung der Behördenkosten bekommst du den Scheckkartenführerschein
per Post an deine Wohnsitzadresse geschickt.
Befristung
Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (PKW), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.