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Motorradschein

Führerscheinklassen A1/A2/A


Bei den jeweiligen Klassen gelten folgende Werte für das Lenken von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen:



A1 max. 125ccm Hubraum / max. 11 kW (15PS) / max. 0,1 kW/kg Eigengewicht (dreirädrige KFZ bis 15kW bzw. 20 PS)

A2 max. 35kW (48 PS) / max. 0,2 kW/kg Eigengewischt (dreirädrige KFZ bis 15 kW bzw. 20 PS), ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung

A dreirädrige KFZ über 15 kW (20PS)


  • Mindestalter:

    • A1: 16 Jahre (Ausbildungsbeginn 15,5 Jahre)

    • A2: 18 Jahre (Ausbildungsgebinn 17,5 Jahre)

    • A: 24 Jahre (Ausbildungsbeginn 23,5 Jahre)  bzw. bei Vorbesitz A2 Upgrade mit 20 Jahren



  • Du musst eine ärztliche Kontrolluntersuchung machen

  • Deine Verkehrszuverlässigkeit wird während der Ausbildung von der zuständigen Behörde geprüft.

  • Bei Ersterteilung ist ein Nachwis über Erste Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) erforderlich



Nach der theoretischen Ausbildung darfst du zur Computerprüfung antreten.



Für den Multiple-Choice-Test am PC hast du 30 min Zeit (außer bei Ersterteilung, wenn GW und A erforderlich ist - dann 60 min), um die Frragen, die per Zufallsgenerator für jeden Prüfling individuell ausgewählt werden, zu beantworten. Die Prüfung findet in der Fahrschule statt.



Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig.



Die praktische Fahrprüfung kann erst mitdem vollendeten Mindestalter (je nach Klasse - siehe oben) abgelegt werden. Dabei musst du dich folgenden Anforderungen stellen:

- Fahrzeugcheck und Grundfahrübungen (ca. 15 min)

- Prüfungsfahrt ca. 25 min im Straßenverkehr



An den Prüfungstagen amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen.



Möglichkeiten zum Motorrad Schein