Neue Berufschancen ab 18 seit 10.09.2009:
Durch die Grundqualifikationsprüfung kann jeder Lenker die „21-Jahr-Schranke“ aufheben. Das heißt er darf ebenfalls ab 18 Jahren bereits gewerblichen Gütertransport durchführen, wenn er diese Grundqualifikationsprüfung absolviert hat.
Berufskraftfahrerqualifikation C95 (pdf)
- Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz)
- und mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
- Sonderkraftfahrzeuge
