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PKW - FÜHRERSCHEINKLASSE B


Mit dem B-Schein darfst du Kraftwagen bis zu 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht, mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz) und Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (ab vollendetem 21.Lebensjahr) lenken.



Mit der Führerscheinklasse B ist das Ziehen eines Anhängers unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

- ein leichter Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse

- ein schwerer Anhänger, wenn dessen Gesamtmasse weder die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 oder N1 das 1,5 fache - nicht übersteigt, sofern die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt.

- Du musst mindestens 17 1/2 Jahre sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können (Ausnahme L17, 15 1/2 Jahre).

- Ein Nachweis über den Erste Hilfe Kurs (lebensrettende Sofortmaßnahmen) muss erbracht werden.

- Du musst eine ärztliche Kontrolluntersuchung machen.

- Deine Verkehrszuverlässigkeit wird während der Ausbildung von der zuständigen Behörde geprüft.



PRÜFUNG

Die Ausbildung darf frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag beginnen (Ausnahme L17), nach zumindest 14 Tagen darfst du dann zur Computerprüfung antreten.



Für den Multiple-Choice-Test am PC hast du 60 Minuten Zeit, um die Fragen, die per Zufallsgenerator für jeden Prüfling individuell ausgewählt werden, zu beantworten. Die Prüfung findet in der Fahrschule statt.



Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig.



Die praktische Fahrprüfung kann erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abgelegt werden. Dabei musst du dich folgenden Anforderungen stellen:

- Fahrzeugcheck und Grundfahrübungen (Einparken und Reversieren, alleine im Fahrzeug )

- Prüfungsfahrt ca.25 Minuten im Straßenverkehr



An den Prüfungstagen amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen!



Möglichkeiten zum B-Schein